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Seniorenumzug — Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Ein Umzug im höheren Alter braucht Ruhe und Rücksicht. Wir nehmen uns Zeit, arbeiten im passenden Tempo und helfen auf Wunsch beim Aussortieren – damit der Wechsel in die neue Wohnung so entspannt wie möglich bleibt.

Das übernehmen wir

  • Umzug im ruhigen, abgestimmten Tempo
  • Hilfe beim Aussortieren und Verkleinern
  • Möbel ab- und am neuen Ort wieder aufbauen
  • Alte Wohnung auf Wunsch besenrein übergeben
  • Entrümpelung nach Absprache

Ein Umzug im Alter ist oft auch ein Abschied: von der vertrauten Wohnung, von liebgewonnenen Dingen, von Platz, den man nicht mehr braucht. Wir gehen das behutsam an, drängen nicht und planen so, dass genug Zeit für jeden Schritt bleibt.

Auf Wunsch helfen wir beim Aussortieren, lösen die alte Wohnung auf und übergeben sie besenrein. Von Gummersbach aus sind wir in ganz NRW für Sie und Ihre Angehörigen da.

Zieht ein Mensch mit anerkanntem Pflegegrad in eine barrierefreie oder barriereärmere Wohnung, kann der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI gelten. Die Pflegekasse kann dafür einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme und Person gewähren. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, und über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die Pflegekasse. Wir unterstützen Sie mit einem detaillierten Kostenvoranschlag für den Antrag.

Haftung nach §§ 451 ff. HGB, begrenzt auf 620 € je m³ Laderaum (§ 451e HGB). Mehr dazu auf der Seite Haftung.

Was kostet das?

Abgerechnet wird nach festem Stundensatz ab 109 €/Std. inklusive Transporter, zuzüglich 79 € Anfahrt in NRW. Mindestdauer 3 Stunden.

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Kurz die Eckdaten – wir melden uns persönlich mit einem transparenten Preis. Lieber telefonisch? Rufen Sie einfach an.

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Häufige Fragen

Helft ihr beim Aussortieren?

Ja. Gerade beim Verkleinern nehmen wir uns Zeit, gehen in Ruhe vor und packen nur das ein, was mitkommen soll.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Unter Umständen: Bei einem barrierefreien Umzug kann die Pflegekasse einen Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI von bis zu 4.180 € je Maßnahme und Person gewähren. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, und der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden. Die Entscheidung trifft allein die Pflegekasse – wir liefern den Kostenvoranschlag dafür.

Kann ein Angehöriger alles organisieren?

Selbstverständlich. Wir stimmen uns gern mit Angehörigen oder Betreuern ab, telefonisch oder vor Ort.

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